Wen betrifft diese Regelung?
– Für die ausgeschriebene Stelle gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von monatlich 2.000 Euro brutto.
– Für die ausgeschriebene Stelle gilt der KV-Mindestgrundgehalt von monatlich 2.000 Euro brutto mit Bereitschaft zur Überzahlung.
– Für die ausgeschriebene Stelle gilt eine Mindestgrundlage für Entgeltverhandlungen von monatlich 2.000 Euro brutto mit Bereitschaft zur Überzahlung.
– Natürlich können Sie auch den konkreten Gehaltsrahmen angeben: Wir bieten Ihnen für die Position ein marktkonformes Bruttomonatsgehalt von Euro 2.500 – Euro 3.000 je nach konkreter Qualifikation.
– weitere Beispiele für gesetzeskonforme Formulierungen
Beispiele für gesetzeskonforme Formulierungen:
– Arbeitgeber
– Private Arbeitsvermittler
– Mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts
Diese Regelung gilt für alle Ausschreibungen von Arbeitsplätzen in Österreich, auch wenn kein bestimmtes Mindestgehalt durch Gesetz, Kollektivvertrag, Mindestlohntarif, Satzungserklärung oder echte Betriebsvereinbarung vorliegt. In diesen Fällen ist in der Stellenausschreibung jenes Entgelt anzugeben, welches als Mindestgrundlage für die Verhandlungen zur vertraglichen Vereinbarung des Entgelts dienen soll.
Welche Art von Inseraten ist betroffen?
Betroffen sind alle Arten von Stellenausschreibungen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Raumanzeigen und Zeilenanzeigen. Auch Online-Inserate sind von der Regelung betroffen.
Wie muss das Gehalt angegeben werden?
– Es muss das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertraglich oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt angegeben werden.
– Die Angabe muss betragsmäßig und unter Angabe der Zeiteinheit erfolgen. Überstundenpauschalen und sonstige Zulagen dürfen eingerechnet werden. Generell ist es natürlich erlaubt auf die Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überbezahlung hinzuweisen.
Tipps & Links zum Thema:
Kollektivvertragsdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich
Kollektivvertragsportal des österreichischen Gewerkschaftsbundes